Mit Eichlosen verwalten Sie in WAVE Gruppen von Zählern, deren Eichfrist im Rahmen eines Stichprobenverfahrens verlängert werden soll. Ein Eichlos fasst dabei nicht nur die tatsächlich geprüften Stichprobenzähler zusammen, sondern die gesamte Zählergruppe, für die das Ergebnis des Verfahrens gelten soll. WAVE unterstützt damit den organisatorischen Ablauf von der Zusammenstellung des Loses über die Kennzeichnung bzw. den Import der Stichprobe bis zur Genehmigung oder Ablehnung und zur anschließenden Fortschreibung der Eichfristen.
Ein Eichlos ist nicht einfach eine Liste der Zähler, die ausgebaut und geprüft werden. Es bezeichnet die Gesamtheit der Zähler, deren Eichfrist gemeinsam über ein Stichprobenverfahren behandelt wird. Nur ein Teil dieser Zähler wird als Stichprobe gekennzeichnet und tatsächlich für die Prüfung herangezogen. Wird das Verfahren genehmigt, kann die verlängerte Eichfrist auf die weiterhin eingebauten Zähler des genehmigten Eichloses übertragen werden.
Wozu werden Eichlose benötigt?
Zähler besitzen eine begrenzte Eichfrist. Ohne eine wirksame Verlängerung müssen sie nach Ablauf dieser Frist grundsätzlich im Rahmen des vorgesehenen Zählerwechselprozesses berücksichtigt werden. Ein Stichprobenverfahren bietet die Möglichkeit, nicht jeden Zähler einer geeigneten Gruppe einzeln prüfen zu müssen. Stattdessen wird aus der Gruppe eine Stichprobe bestimmt. Das Prüfergebnis dieser Stichprobe bildet die Grundlage für die Entscheidung über die Eichfristverlängerung des gesamten Loses.
WAVE bildet diesen Zusammenhang ab, indem es die Losmenge, die darin enthaltenen Stichprobenzähler, den Verfahrensstatus und die genehmigte neue Eichfrist miteinander verbindet. Dadurch kann später eindeutig nachvollzogen werden, welche Zähler zu welchem Verfahren gehörten und aufgrund welcher Genehmigung ihre Eichfrist verlängert wurde.
Zähler mit den passenden gemeinsamen Merkmalen werden einem Eichlos zugeordnet.
Die tatsächlich zu prüfenden Zähler werden innerhalb des Loses als Stichprobe gekennzeichnet.
Beantragung, Genehmigung oder Ablehnung bilden den Fortgang des Verfahrens ab.
Bei Genehmigung aktualisiert WAVE die Eichfrist der betroffenen, weiterhin eingebauten Zähler.
Welche Zähler gehören in ein Eichlos?
Ein Eichlos wird in WAVE fachlich über Hersteller, Größe und den Bereich der Eichjahre beschrieben. Hersteller, Größe und das erste Eichjahr sind Pflichtangaben. Das zweite Eichjahr ist optional; wird es nicht angegeben, verwendet WAVE das erste Eichjahr auch als Endjahr. Der Zeitraum darf höchstens zwei aufeinanderfolgende Eichjahre umfassen.
Diese Merkmale dienen dazu, eine fachlich zusammengehörige Zählergruppe zu beschreiben. Die konkreten Zähler werden dem Eichlos anschließend zugeordnet. In der Zählerliste sind unter anderem Zählernummer, Hersteller, Größe, Baujahr, Nutzungsort und Verband sichtbar. Dadurch lässt sich die Zusammensetzung des Loses unmittelbar kontrollieren.
Gesamtmenge und Stichprobe
WAVE unterscheidet ausdrücklich zwischen der Gesamtanzahl der dem Eichlos zugeordneten Zähler und der Anzahl der Stichprobenzähler. Die Gesamtanzahl wird aus allen Zuordnungen des Eichloses ermittelt. Für die Stichprobengröße werden ausschließlich die Zähler gezählt, die als Stichprobe gekennzeichnet sind.
Diese Trennung ist für das Verständnis der Eichfristverlängerung wesentlich: Das Kennzeichen Stichprobe sagt aus, welche Zähler für die Prüfung ausgewählt wurden. Es sagt nicht aus, dass nur diese Zähler von einer späteren Genehmigung profitieren. Gerade die übrigen Zähler des Loses sind der wesentliche Zweck des Stichprobenverfahrens.
Stichprobenzähler festlegen
Solange sich das Eichlos im Status Offen befindet, können Sie die enthaltenen Zähler bearbeiten. Einzelne Zähler lassen sich als Stichprobe kennzeichnen. Alternativ kann eine Stichprobendatei im CSV-Format importiert werden. WAVE ordnet die darin enthaltenen Zähler dem vorhandenen Eichlos zu und weist auf Zählernummern hin, die beim Import nicht erkannt wurden.
Für die Kontrolle kann die Zählerliste wahlweise vollständig oder auf die Stichprobenzähler eingeschränkt angezeigt werden. Die Zähler des Eichloses können außerdem exportiert werden. Damit lässt sich die in WAVE geführte Loszusammensetzung mit externen Unterlagen des Stichprobenverfahrens abgleichen.
Status eines Eichloses
| Status | Bedeutung in WAVE |
|---|---|
| Offen | Das Eichlos wird vorbereitet. Zähler können hinzugefügt und die Stichprobe kann festgelegt bzw. importiert werden. |
| In Prüfung | Sobald ein Antragsdatum eingetragen wird, wechselt das offene Eichlos in diesen Status. Die Loszusammensetzung ist damit für das laufende Verfahren festgelegt. |
| Genehmigt | Mit Erfassung des Genehmigungsdatums wird die Genehmigung abgebildet. WAVE stößt anschließend die Neuberechnung der Eichfristen an. |
| Abgelehnt | Mit Erfassung des Ablehnungsdatums gilt das Verfahren als abgelehnt; eine Genehmigung und Ablehnung können nicht gleichzeitig vorliegen. |
| Storniert | Das Eichlos wurde aufgehoben. War es zuvor genehmigt, werden die betroffenen Eichfristen neu ermittelt. |
Genehmigte, abgelehnte und stornierte Eichlose sind schreibgeschützt. Während der Prüfung ist die Bearbeitung ebenfalls eingeschränkt. Ein Eichlos, das den Status Offen verlassen soll, muss Zähler enthalten.
Wie hängt das Eichlos mit der Eichfristverlängerung zusammen?
Die eigentliche Eichfristverlängerung erfolgt in WAVE nicht bereits durch das Anlegen des Eichloses und auch nicht durch die Kennzeichnung der Stichprobenzähler. Erst die Genehmigung des Eichloses löst die Neuberechnung aus. Dafür muss bei der Genehmigung zugleich feststehen, welche neue Eichfrist gelten soll.
Die neue Eichfrist kann auf zwei Arten vorgegeben werden: entweder als neues Ablaufjahr oder als Verlängerung um eine Anzahl von Jahren. Beide Angaben sind alternative Verfahren; die Oberfläche sorgt dafür, dass nicht gleichzeitig beide Varianten verwendet werden.
Wird beispielsweise ein neues Ablaufjahr angegeben, ermittelt WAVE daraus für jeden Zähler die gesamte Eichfrist als Differenz zwischen diesem Ablaufjahr und dem Baujahr des Zählers. Das Ablaufjahr wird anschließend als neues Eichfristende des Zählers gespeichert, sofern dadurch tatsächlich eine längere gültige Eichfrist entsteht.
Wird stattdessen eine Anzahl zusätzlicher Jahre angegeben, addiert WAVE diese zur bisher für den Zähler geführten Eichfrist. Aus Baujahr und der daraus resultierenden gesamten Eichfrist wird anschließend das neue Ablaufjahr berechnet.
Welche Zähler werden tatsächlich verlängert?
Bei der Neuberechnung berücksichtigt WAVE genehmigte Eichlose und nur Zähler, die sich weiterhin im Status Netz befinden. Das ist fachlich bedeutsam: Ein Zähler, der im Zuge der Stichprobe oder aus einem anderen Grund bereits ausgebaut wurde, benötigt für seinen bisherigen Netzeinsatz keine Verlängerung mehr. Ein weiterhin eingebauter Zähler kann dagegen von der Genehmigung profitieren.
Die Berechnung umfasst ausdrücklich auch weiterhin eingebaute Zähler, die selbst zur Stichprobe gehörten. Entscheidend ist somit nicht das Stichprobenkennzeichen, sondern ob der Zähler zu einem genehmigten Eichlos gehört und zum Zeitpunkt der Berechnung noch im Netz eingesetzt wird.
WAVE verkürzt keine bestehende Eichfrist
Eine berechnete Eichfrist wird nur übernommen, wenn sie mindestens sechs Jahre beträgt und größer als die bereits am Zähler geführte Eichfrist ist. Ein genehmigtes Eichlos kann damit eine vorhandene längere Eichfrist nicht versehentlich verkürzen.
Mehrere aufeinanderfolgende Eichfristverlängerungen
Ein Zähler kann im Laufe seiner Nutzungszeit an mehreren genehmigten Stichprobenverfahren teilnehmen. WAVE berücksichtigt deshalb bei einer Neuberechnung nicht nur isoliert ein einzelnes Eichlos. Zunächst wird für die betroffenen, noch eingebauten Zähler die Eichfrist auf die ursprüngliche Werkseichfrist zurückgeführt. Anschließend werden die weiterhin gültigen genehmigten Eichlose chronologisch nach ihrem Genehmigungsdatum ausgewertet.
Dieses Verfahren ist wichtig, weil eine Verlängerung um weitere Jahre auf einer bereits zuvor verlängerten Eichfrist aufbauen kann. Die chronologische Neuberechnung stellt sicher, dass die aktuell gültige Eichfrist aus der Kette der wirksamen Genehmigungen reproduzierbar entsteht.
Was geschieht bei einer Stornierung?
Die Eichfrist eines Zählers ist nicht einfach ein dauerhaft festgeschriebener Wert aus dem zuletzt bearbeiteten Eichlos. Wird ein bereits genehmigtes Eichlos später storniert, stößt WAVE erneut eine Berechnung für die betroffenen Zähler an. Dabei wird zunächst von der Werkseichfrist ausgegangen und anschließend werden nur die weiterhin gültigen genehmigten Eichlose wieder angewendet.
Dadurch kann die Wirkung einer stornierten Genehmigung aus der Eichfristberechnung entfernt werden, ohne andere gültige Verlängerungen desselben Zählers zu verlieren.
Eichlos für einen weiteren Antrag duplizieren
Für ein erneutes Verlängerungsverfahren kann ein genehmigtes Eichlos dupliziert werden. Das neue Eichlos übernimmt Eichjahr bzw. Eichjahre, Hersteller und Größe und beginnt wieder im Status Offen. Von den Zählern des bisherigen Eichloses werden nur diejenigen in das neue Los übernommen, die sich weiterhin im Netz befinden.
Diese Funktion unterstützt Folgeanträge, ohne die ursprüngliche Genehmigung zu verändern. Das frühere Eichlos bleibt als abgeschlossener Vorgang erhalten, während das neue Eichlos einen eigenständigen Antrag mit eigener Stichprobe, Entscheidung und gegebenenfalls einer weiteren Eichfristverlängerung bildet.
Zählerwechsel aus einem Eichlos vorbereiten
Aus einem Eichlos kann außerdem ein Zählerwechselauftrag angestoßen werden. Damit lässt sich die organisatorische Bearbeitung der Zähler, die tatsächlich gewechselt werden sollen, aus dem Eichlos heraus weiterführen. Für die Auftragsbildung stehen Abgrenzungsmöglichkeiten zur Verfügung, beispielsweise eine verbandsweise oder ortsweise Zusammenfassung.
Die Eichlosverwaltung verbindet damit zwei mögliche Ergebnisse eines anstehenden Eichfristablaufs: Entweder führt ein erfolgreiches Stichprobenverfahren zu einer Verlängerung der weiterhin eingebauten Zähler, oder Zähler werden über den Wechselprozess ausgetauscht.
Eichlose finden und auswerten
Die Übersicht zeigt unter anderem die Bezeichnung des Eichloses, die Gesamtanzahl der Zähler, die Anzahl der Stichprobenzähler und das Antragsdatum. Über den Filter können Sie den Zeitraum sowie die Status Offen, In Prüfung, Genehmigt, Abgelehnt und Storniert auswählen. Standardmäßig stehen insbesondere offene und in Prüfung befindliche Vorgänge im Vordergrund.
Die Übersicht kann exportiert oder gedruckt werden. Innerhalb eines Eichloses lässt sich zusätzlich die zugehörige Zählerliste exportieren; dabei kann die Ausgabe auf die Stichprobenzähler beschränkt werden.
Empfohlener Arbeitsablauf
| Schritt | Vorgehen |
|---|---|
| 1 | Legen Sie das Eichlos mit Eichjahr, Hersteller und Größe an. |
| 2 | Ordnen Sie die Zähler zu, die zur gemeinsamen Losmenge gehören. |
| 3 | Kennzeichnen Sie die Stichprobenzähler manuell oder importieren Sie die Stichprobe aus einer CSV-Datei. |
| 4 | Kontrollieren Sie Gesamtmenge und Stichprobengröße und exportieren Sie bei Bedarf die Zählerliste. |
| 5 | Erfassen Sie das Antragsdatum. Das Eichlos wechselt damit von Offen nach In Prüfung. |
| 6 | Bei Genehmigung erfassen Sie die neue Eichfrist als Ablaufjahr oder als Verlängerung um Jahre und tragen das Genehmigungsdatum ein. Bei Ablehnung erfassen Sie stattdessen das Ablehnungsdatum. |
| 7 | Nach der Genehmigung berechnet WAVE die Eichfristen der weiterhin eingebauten betroffenen Zähler neu. |
Zusammenfassung
Ein Eichlos verbindet in WAVE eine definierte Zählergruppe mit einem Stichprobenverfahren zur Eichfristverlängerung. Die Stichprobe ist nur der geprüfte Teil dieser Gruppe; die Genehmigung wirkt auf die zum genehmigten Los gehörenden Zähler, soweit sie weiterhin im Netz eingebaut sind und die berechnete Frist eine echte Verlängerung darstellt. WAVE verwaltet deshalb nicht nur die Stichprobenzähler, sondern auch die vollständige Losmenge, den Verfahrensstatus und die genehmigte Frist.
Besonders wichtig ist die reproduzierbare Eichfristberechnung: Vor einer Neuberechnung werden betroffene Zähler auf ihre Werkseichfrist zurückgeführt und anschließend alle weiterhin gültigen Genehmigungen chronologisch angewendet. Dadurch können auch Folgegenehmigungen und die Stornierung eines früher genehmigten Eichloses korrekt berücksichtigt werden. Das Eichlos ist somit die fachliche Verbindung zwischen Stichprobe, Genehmigung und der tatsächlich am Zähler geführten Eichfrist.


