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Leistungsverzeichnisse

Leistungsverzeichnisse bilden in WAVE die Grundlage für die standardisierte Ermittlung und Abrechnung von Leistungen im Zusammenhang mit Hausanschlüssen. Sie legen fest, welche Leistung verwendet wird, nach welcher fachlichen Größe sie berechnet wird und welche Preise und Berechnungsparameter zu einem bestimmten Zeitpunkt gelten.

Ein Leistungsverzeichniseintrag besteht dabei nicht nur aus einer Bezeichnung und einem Preis. WAVE trennt die fachliche Berechnungsgrundlage von den zeitabhängigen Kosten- und Berechnungsparametern. Dadurch können beispielsweise Preise geändert werden, ohne einen neuen fachlichen Leistungsverzeichniseintrag anlegen zu müssen.

Wofür werden Leistungsverzeichnisse benötigt?

Leistungsverzeichnisse werden insbesondere bei der Bearbeitung von Hausanschlussanträgen verwendet. Aus den für einen Vorgang zutreffenden Leistungsverzeichniseinträgen können Aufmaßpositionen erzeugt werden. Diese Positionen enthalten die für die spätere Fakturierung erforderlichen Mengen, Einheiten und Preise.

Welche Leistungsverzeichniseinträge für einen Vorgang in Betracht kommen, kann unter anderem von Verband, Gebiet, Sektor, Anschlussweite, Geschossanzahl, Berechnungsgrundlage, Rechtsgrundlage und dem maßgeblichen Datum abhängen. Damit lassen sich unterschiedliche Preis- und Berechnungsmodelle innerhalb derselben WAVE-Installation abbilden.

Wichtig: Die Berechnungsgrundlage legt fest, welche fachliche Größe einer Leistung zugrunde liegt. Parameter wie Arbeitspreis, Multiplikator, Teiler, enthaltene Menge oder Rundung bestimmen dagegen, wie diese Größe für die Abrechnung verarbeitet wird.

Berechnungsgrundlagen

WAVE unterstützt folgende Berechnungsgrundlagen:

BerechnungsgrundlageFachliche Bezugsgröße
Grundstücksfläche Fläche des Grundstücks bzw. die für die Position erfasste maßgebliche Fläche
Anschlusslänge Länge des Anschlusses
Anzahl Wohneinheiten Anzahl der für die Abrechnung maßgeblichen Wohneinheiten
Anzahl Geschosse Anzahl der maßgeblichen Geschosse
Straßenfrontlänge Länge der maßgeblichen Straßenfront
Pauschal Keine variable geometrische oder mengenbezogene Bezugsgröße; die Position wird pauschal verwendet
Flurstücksfläche / Geschosse Flurstücksbezogene Fläche unter Berücksichtigung der Geschossigkeit; WAVE behandelt diese Berechnungsgrundlage gesondert

Hinweis zu den Beispielen: Die nachfolgenden Zahlen dienen ausschließlich dazu, die Berechnungsprinzipien verständlich zu machen. Welche Werte in einem konkreten Fall maßgeblich sind, ergibt sich aus den Stammdaten, dem Aufmaß und den für den jeweiligen Leistungsverzeichniseintrag hinterlegten Kostenparametern.

Grundstücksfläche

Bei dieser Berechnungsgrundlage wird eine Fläche als Ausgangsmenge verwendet. Die Aufmaßmenge kann anschließend durch die Kostenparameter des Leistungsverzeichnisses verändert werden.

Beispiel: Beträgt die maßgebliche Fläche 800 m² und der Arbeitspreis 2,50 € je m², ergibt sich ohne weitere Korrekturparameter ein Arbeitspreisanteil von 2.000,00 €. Ist zusätzlich ein Multiplikator von 0,8 hinterlegt, wird aus 800 m² zunächst eine Arbeitspreismenge von 640 m²; der Arbeitspreisanteil beträgt dann 1.600,00 €.

Anschlusslänge

Hier bildet die Länge des Anschlusses die fachliche Ausgangsmenge. Dieses Modell eignet sich für Leistungen, deren Höhe von der herzustellenden oder abzurechnenden Leitungslänge abhängt.

Beispiel: Bei 18 m Anschlusslänge und 75,00 € Arbeitspreis je Meter ergibt sich ohne weitere Parameter ein Arbeitspreisanteil von 1.350,00 €. Eine im Grundpreis enthaltene Menge kann die zusätzlich zu berechnende Menge reduzieren.

Anzahl Wohneinheiten

Die Berechnung orientiert sich an der Anzahl der maßgeblichen Wohneinheiten. Die Mengenlogik des Leistungsverzeichnisses kann anschließend beispielsweise eine enthaltene Menge, Mindest- oder Höchstwerte berücksichtigen.

Beispiel: Für 6 Wohneinheiten wird ein Arbeitspreis von 180,00 € je Einheit angesetzt. Ohne weitere Parameter entstehen 1.080,00 € Arbeitspreis. Sind beispielsweise 2 Einheiten bereits enthalten, verbleiben 4 zusätzlich abzurechnende Einheiten.

Anzahl Geschosse

Bei dieser Berechnungsgrundlage ist die Geschossanzahl die maßgebliche Bezugsgröße. Leistungsverzeichniseinträge können außerdem selbst auf eine bestimmte Geschossanzahl eingeschränkt sein, sodass WAVE für unterschiedliche Gebäudeausprägungen unterschiedliche Leistungen bzw. Konditionen auswählen kann.

Beispiel: Bei 3 maßgeblichen Geschossen und 250,00 € je Geschoss ergibt sich ohne weitere Berechnungsparameter ein Arbeitspreisanteil von 750,00 €.

Straßenfrontlänge

Die Straßenfrontlänge ermöglicht eine längenbezogene Berechnung anhand der dem Grundstück zugeordneten Straßenfront. Die ermittelte Länge wird als fachliche Menge für die Leistungsverzeichnisposition verwendet.

Beispiel: Eine Straßenfront von 24 m bei einem Arbeitspreis von 35,00 € je Meter führt ohne weitere Parameter zu einem Arbeitspreisanteil von 840,00 €.

Pauschal

Bei einer pauschalen Berechnungsgrundlage steht keine variable Fläche, Länge oder Stückzahl im Vordergrund. Sie wird verwendet, wenn eine Leistung unabhängig von einer solchen fachlichen Größe als Pauschale abgebildet werden soll.

Beispiel: Eine Leistung wird unabhängig von Anschlusslänge, Grundstücksfläche oder Wohneinheiten mit einem festgelegten Betrag angesetzt. Welche Preisbestandteile hierfür im Leistungsverzeichnis hinterlegt sind, bestimmt die konkrete Abrechnung.

Flurstücksfläche / Geschosse

Diese Berechnungsgrundlage wird von WAVE gesondert behandelt. Für einen Hausanschlussantrag werden die zugeordneten Flurstücke berücksichtigt. Dabei können insbesondere die Antragsfläche und die Geschossigkeit des jeweiligen Flurstücks in die Bildung der Aufmaßpositionen einfließen. WAVE kann hierfür je Flurstück passende Leistungsverzeichniseinträge anhand der Geschossanzahl ermitteln.

Auch die Rechnungsdarstellung unterscheidet diesen Fall ausdrücklich von den übrigen Berechnungsgrundlagen: Die ermittelte Menge wird als Gesamtfläche beziehungsweise als fakturierte beitragspflichtige Grundstücksfläche erläutert.

Beispiel: Ist einem Antrag ein Flurstück mit 900 m² Antragsfläche und einer maßgeblichen Geschossigkeit zugeordnet, kann WAVE den für diese Geschossigkeit passenden Leistungsverzeichniseintrag auswählen und aus der Fläche die Aufmaßposition bilden. Ein hinterlegter Multiplikator – beispielsweise ein satzungsabhängiger Faktor – verändert anschließend die für den Arbeitspreis verwendete Menge.

Kosten und Berechnungsparameter

Die Preise eines Leistungsverzeichniseintrags werden zeitabhängig geführt. Zu einem Kostenstand können neben Grund- und Arbeitspreis weitere Parameter hinterlegt werden, mit denen WAVE die abrechenbare Menge beeinflussen oder die Berechnung erläutern kann.

ParameterBedeutung
Gültig ab / Gültig bis Legt fest, in welchem Zeitraum der Kostenstand verwendet wird.
Grundpreis Preisbestandteil für die Grundpreismenge der Position.
Arbeitspreis Preis je abrechenbarer Arbeitspreismenge.
Enthaltene Menge Kann einen bereits enthaltenen Mengenanteil kennzeichnen, der bei der Ermittlung der verbleibenden Arbeitspreismenge berücksichtigt wird.
Minimale Menge Untergrenze für die mengenbezogene Berechnung.
Maximale Menge Obergrenze für die mengenbezogene Berechnung.
Teiler Dient der Umrechnung bzw. Darstellung einer Aufmaßmenge in die für die Position verwendete Einheit.
Multiplikator Multipliziert die Aufmaßmenge. Ist kein Multiplikator angegeben, arbeitet WAVE bei der Erzeugung der Position mit dem Faktor 1.
Rundung Steuert eine konfigurierte Rundung der mengenbezogenen Berechnung.

Grundpreis und Arbeitspreis sind getrennte Preisbestandteile

WAVE führt für Leistungsverzeichnispositionen eine Grundpreismenge und eine Arbeitspreismenge getrennt. Der Gesamtpreis einer Position kann sich deshalb aus zwei Bestandteilen zusammensetzen:

Grundpreisanteil = Grundpreismenge × Grundpreis

Arbeitspreisanteil = Arbeitspreismenge × Arbeitspreis

Bei automatisch erzeugten Leistungsverzeichnispositionen wird die übergebene Aufmaßmenge zunächst als Gesamtmenge übernommen. Für die Arbeitspreismenge berücksichtigt WAVE den hinterlegten Multiplikator. Der Arbeitspreisanteil ergibt sich anschließend aus dieser Menge und dem Arbeitspreis. Bei der späteren Bearbeitung und Fakturierung können die weiteren Mengenparameter des Kostenstands relevant werden.

Multiplikator

Der Multiplikator verändert die Aufmaßmenge, bevor diese als Arbeitspreismenge verwendet wird. Ohne hinterlegten Wert wird der Faktor 1 verwendet.

Beispiel: Aufmaßmenge 1.000 m² × Multiplikator 0,7 = 700 m² Arbeitspreismenge. Bei 3,00 € je m² ergeben sich 2.100,00 € Arbeitspreisanteil.

Teiler

Der Teiler dient insbesondere dazu, die erfasste Aufmaßmenge für die Anzeige und Berechnung in eine andere Größenordnung zu überführen. In der Rechnungsdarstellung wird die Aufmaßmenge hierzu durch den Teiler dividiert.

Beispiel: Bei einer Aufmaßmenge von 1.250 und einem Teiler von 100 wird eine umgerechnete Menge von 12,5 ausgewiesen. Ob und in welcher Einheit diese Menge fachlich zu interpretieren ist, richtet sich nach der am Leistungsverzeichniseintrag hinterlegten Arbeitspreiseinheit.

Enthaltene Menge

Mit einer enthaltenen Menge kann abgebildet werden, dass ein bestimmter Mengenanteil bereits durch einen anderen Preisbestandteil abgegolten ist. Die Rechnungsdarstellung kann hierzu die Gesamtmenge, die enthaltene Menge und die verbleibende Arbeitspreismenge nachvollziehbar gegenüberstellen.

Beispiel: Gesamtmenge 18 m, davon 5 m enthalten. Ohne weitere Faktoren verbleiben 13 m für den mengenabhängigen Preis. Bei 75,00 € je Meter entspricht dies 975,00 €.

Mindest- und Maximalmenge

Mit einer minimalen beziehungsweise maximalen Menge kann der mengenbezogene Berechnungsbereich eines Kostenstands begrenzt werden. Dadurch lassen sich Modelle abbilden, bei denen mindestens eine bestimmte Menge oder höchstens eine festgelegte Menge zur Anwendung kommen soll.

Rundung

Ist eine Rundung vorgegeben, kann die ermittelte Menge entsprechend der hinterlegten Rundungsregel angepasst werden. WAVE weist bei erklärungsbedürftigen Positionen in der Rechnungsdarstellung darauf hin, dass eine Rundung angewendet wurde.

Zeitabhängige Preise

Kostenstände besitzen einen Gültigkeitszeitraum. Dadurch kann ein Leistungsverzeichniseintrag über längere Zeit bestehen bleiben, obwohl sich seine Preise oder Berechnungsparameter ändern. WAVE ermittelt für den jeweiligen Stichtag den passenden, nicht gelöschten Kostenstand.

Beispiel: Ein Arbeitspreis gilt bis zum 31.12.2026, ein neuer Preis ab dem 01.01.2027. Für einen Vorgang wird anhand des maßgeblichen Datums der dazu passende Kostenstand verwendet. Historische Preisstände können dadurch erhalten bleiben.

Auch die Belegtexte für Grundpreis, Arbeitspreis und Multiplikator können zeitabhängig geführt werden. So lassen sich nicht nur Preisänderungen, sondern auch die zugehörigen Erläuterungen zeitlich passend abbilden.

Auswahl des passenden Leistungsverzeichnisses

WAVE kann Leistungsverzeichniseinträge anhand mehrerer Merkmale einschränken. Hierzu gehören insbesondere Verband, Gebiet, Sektor, Anschlussweite, Geschossanzahl, Rechtsgrundlage, Berechnungsgrundlage sowie Datumsangaben. Ein Leistungsverzeichnis kann dadurch gezielt nur für die fachlichen Fälle bereitgestellt werden, für die es vorgesehen ist.

Bei der Erzeugung von Standard-Aufmaßpositionen zu einem Hausanschlussantrag berücksichtigt WAVE außerdem das Eingangsdatum des Antrags. Ist dieses nicht vorhanden, kann das Antragsdatum als Ersatz herangezogen werden. Für die Berechnungsgrundlage Flurstücksfläche / Geschosse werden zusätzlich die dem Antrag zugeordneten Flurstücke ausgewertet.

Leistungsverzeichniseinträge bearbeiten

Ein Leistungsverzeichniseintrag enthält die fachlichen Merkmale der Leistung und die Zuordnung zu den für die Auswahl relevanten Stammdaten. Die eigentlichen Kosten werden in separaten, zeitlich gültigen Kostenständen gepflegt. Beim Speichern prüft WAVE die Konsistenz der Daten.

Bereits historisch relevante Kostenstände können schreibgeschützt sein. Neue Preisstände sollten deshalb mit einem neuen Gültigkeitszeitraum angelegt werden, anstatt historische Konditionen nachträglich zu verändern.

Belegtexte

Für die Preisbestandteile können eigene Belegtexte hinterlegt werden. WAVE unterscheidet Texte für Grundpreis, Arbeitspreis und Multiplikator. Die Texte besitzen ebenfalls einen Gültigkeitszeitraum und können damit parallel zu Preisänderungen historisiert werden.

Auf Rechnungen kann WAVE bei erklärungsbedürftigen Positionen zusätzlich Rechenschritte darstellen, beispielsweise die Ausgangsmenge, einen Multiplikator, einen Teiler, eine enthaltene Menge oder eine Rundung. Dadurch bleibt die Herleitung einer abrechnungsrelevanten Menge für den Rechnungsempfänger nachvollziehbar.

Filtern und Auswerten

Die Liste der Leistungsverzeichnisse kann unter anderem nach Sektor, Verband, Rechtsgrundlage und Aktivstatus gefiltert werden. Standardmäßig werden aktive Einträge berücksichtigt. Die Liste kann außerdem für Ausgabe- und Exportzwecke verwendet werden.

Zusammenfassung

Leistungsverzeichnisse verbinden in WAVE die fachliche Art einer Hausanschlussleistung mit ihrer Berechnungsgrundlage und den zeitabhängigen Preis- und Mengenparametern. Entscheidend ist die Trennung dieser Ebenen: Grundstücksfläche, Anschlusslänge, Wohneinheiten, Geschosse, Straßenfrontlänge, Pauschale oder Flurstücksfläche/Geschosse bestimmen die fachliche Bezugsgröße; Grundpreis, Arbeitspreis, Multiplikator, Teiler, enthaltene Menge, Mengenbegrenzungen und Rundung steuern die konkrete Berechnung. Auf dieser Grundlage kann WAVE standardisierte Aufmaßpositionen erzeugen und die spätere Fakturierung nachvollziehbar vorbereiten.

 
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